Einführung.- A. Die Abgrenzung von Aktivem Tun und Unterlassen.- I. Der Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur.- II. Stellungnahme.- III. Die Abgrenzung von Tun und Unterlassen durch die Rechtsprechung im Bereich der strafrechtlichen Produktverantwortung.- IV. Kritische Würdigung der Rechtsprechung.- V. Ergebnis des Abschnittes A..- B. Die Erforderliche Rettungshandlung.- I. Die erforderliche Rettung handlung in Rechtsprechung und Literatur.- II. Die Individualisierung der erforderlichen Rettungshandlung innerhalb des Unternehmens.- III. Die Orientierung an den Handlungsalternativen einer mehrköpfigen Geschäftsleitung.- IV. Die regulären Handlungsalternativen der Mitglieder mehrköpfiger Geschäftsleitungsgremien.- V. Die Einzelhandlungsbefugnis innerhalb eines mehrköpfigen Gremiums trotz Gesamtgeschäftsführung.- VI. Die Zumutbarkeit der erforderlichen Rettungshandlung.- VII. Ergebnis des Abschnittes B..- C. Die Feststellung der Quasikausalität.- I. Die Bestimmung der Quasikausalität in Rechtsprechung und Literatur.- Il. Die Kausalitätsfeststellung unter Berücksichtigung der bisher für die Gremiumsmitglieder angenommenen Handlungsalternativen.- III. Die Kausalitätsfeststellung unter Berücksichtigung der Handlungsalternative des § 744 II BGB analog.- IV. Ergebnis des Abschnittes C..- D. Die Garantenstellung der Gremiumsmitglieder.- I. Die funktionelle Zweiteilung der Garantenstellungen in der herrschenden Lehre.- II. Die Feststellung der Garantenstellung durch die Rechtsprechung im Bereich der Produktverantwortung.- III. Die Kritik der Literatur.- IV. Stellungnahme.- V. Der Ersatz des Pflichtwidrigkeitskriteriums bei der Garantenstellung aus Ingerenz durch das Kriterium des gesteigert riskanten Verhaltens.- VI. Die Garantenstellung aus Ingerenz imHinblick auf personelle Veränderungen innerhalb des Gremiums.- VII. Zwischenergebnis.- VIII. Weitere Lösungsansätze in der Literatur.- IX. Ergebnis des Abschnittes D..- E. Der Individuelle Vorsatzvorwurf.- I. Die Bestimmung des Vorstzes bei den Unterlassungsdelikten.- II. Der individuelle Vorsatzvorwurf im Fall des Unterlassens einer Warn- oder Rückrufaktion.- III. Ergebnis des Abschnittes E..- F. Der Individuelle Fahrlässigkeitsvorwurf.- I. Die objektive Sorgfaltspflichtverletzung.- II. Kriterien zur Feststellung der objektiven Sorgfaltspflichtverletzung.- III. Die objektive Sorgfaltspflichtverletzung im Fall des Unterlassens einer Warn- oder Rückrufaktion.- IV. Ergebnis des Abschnittes F..- Ergebnis der Untersuchung.