Zur analogen Anwendung des 988 BGB beim rechtsgrundlosen Besitzerwerb
Samenvatting
Ein Klassiker unter den Streitfragen des Eigentumer-Besitzer-Verhaltnisses ist die analoge Anwendbarkeit des 988 BGB auf den rechtsgrundlosen Besitzerwerb. In den dazu entwickelten Theorien kommt der Wille des Gesetzgebers nur unzureichend zur Geltung. Lasst sich unter Berucksichtigung der Entstehungsgeschichte hier eine Gleichstellung erreichen?

