Vom nachlassgerichtlichen Vermittlungsverfahren zum Konsiliarverfahren bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
Samenvatting
Das nachlassgerichtliche bzw. notarielle Vermittlungsverfahren zur Auflosung von Erbengemeinschaften ( 363 ff. FamFG) wird analysiert. Das vorgeschlagene Konsiliarverfahren basiert auf dem erarbeiteten Gesamtkonzept von Mediation und auf anderen auergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren wie auf ADR, der Alternative Dispute Resolution.

