Inhalts-Übersicht.- I. Einleitung: Der Krieg als Derfassungskrieg.- Der Krieg auch zum Kampf um die Staatsverfassung geworden.- Die Ziele unserer Hegner dabei.- Der Derfassungskrieg kein Krieg um Prinzipien, sondern ein Ceil des Machtringens.- II. Ausgangspunkt und historisch-politische Methode.- Die organisatorischen Derbindungen und Crennungen als das Charakteristischste einer Derfassung.- Der Bundesrat als Hauptträger der konstitutionellen und bundesstaatlichen Derbindungen und Crennungen.- Einzigartigkeit des Bundesrates.- Methode seiner Behandlung.- III. Der Liberalismus und die Hedanken der Einheit und Sreiheit.- Revolutionärer und weltbürgerlicher Charakter des Einheits-und Sreiheitsgedankens zur Zeit des deutschen Bundes.- Derbindung des Unitarismus und Konstitutionalismus im politischen Denken der Liberalen.- Stellung der Sortschrittspartei zum Bundesrat und zur Reichsverfassung.- Stellung der Nationalliberalen zum Bundesrat und zum konstitutionellen Ausbau der Reichsverfassung (1867, 1869, 1878, 1884).- IV. Bismarcks Stellung zu den Problemen der Einheit und Sreiheit.- Seine Stellung zum konstitutionellen Liberalismus und Söderalismus.- Zugleich antikonstitutionelle Seite seines Söderalismus.- Seine Stellung zum dynastischen Partikularismus und zur Bedeutung des Reichstages (vor 1867, 1867 und später).- Ablehnung eines Reichs-Gberhauses im Hinblick auf den Partikularismus.- V. Bismarcks Söderalismus.- Söderalistischer Heist im Bundesrate: preußische Hegemonie und Dertragstreue, föderative Hleichordnung, Ausschluß von Kompetenzfragen.- Reibungen und deren Überwindung: bündischer Unitarismus.- Dertragsmäßige Hrundlagen der Reichsverfassung, speziell des Bundesrates: Entstehung und Bedeutung des Artikel 78 Absaß 2.- Hrenze des Söderalismus: die preußische Dormachtstellung und Artikel 16.- Die fünf Seiten des Söderalismus.- VI. Der kostitutionelle Gedake im Amendement Bennigsen und seine Grenze.- Entstehung des Amendement Bennigsen und sein wahrer Inhalt: Derbundenheit des Bundesratsvorsißes und der kanzlerischen Ministerstellung, Einheit der „verbündeten Regierungen“.- Die Einheitlichkeit der Reichsregierung durch die Derantwortlichkeit des Kanzlers nicht aufgehoben: die „schmale Basis“ dieser Derantwortlichkeit.- Entstehung und Bedeutung des Artikel 7.- VII. Die Bedeutung der Stellvertretungsämter und der Präsidialvorlagen. Das Kaisertumn.- Das Stellvertretungsgeseß kein Schritt zu einem Reichsministerium.- Keine Stärkung des konstitutionellen, sonder des bündischen Unitarismus, keine Loslösung der Reichsregierung von Preußen.- Die Stellvertretungsämter keine Ministerien.- Die Präsidialvorlagen keine konstitutionelle kaiserliche initiative und keine unitarisch-konstitutionelle Einrichtung, die kaiserlichen Botschaften.- Der Kaiser nicht kostitutioneller, sondern bün-discher Monarch.- VIII. Der Bundesrat und sein Derhältnis zum Reichstage.- Der mit anderen Einrichtugen nicht vergleichbare Bundesrat als dem Reichstage koordiniertes Regierungskollegium des Reiches.- Der Zwang zum Zusammenarbeiten von Bundesrat und Reichstag: Artikel 5, 60, 69; die Etatberatungen.- Der preußische Kriegsminister als Bundesratsbevollmächtigter.- Parallele zwischen dem Bundesrat und dem Senat der Hanse-städte, Sreih. v. Sriesen 1870.- Konsequenzen aus der Parallele. gemischte Kommissione, völlige Koordination von Bundesrat und Reichstag.- Die hinter dem Bundesrat stehenden politischen Saktoren.- IX. Die bundesstaatliche Kompetenzgestaltungundder Parlamentarismus.- Die reiche Kompetenzausstattung des Deutschen Reiches.- Bedeutung des föderalistischen Bundesrates für den Kompetenz-Unitarismus. Ceilnahme der Erekutive an der Heseßgebung, fragmentarischer Charakter jeder Bundesstaatsgewalt, Unmöglichkeit des Parlamentarismus, Sehlen eines eigentlichen Reichsbeamtetums.- Sehlen des Parlamentarismus auch in den Dereinigten Staaten: Hewaltenteilung, der Senat als Staatenhaus, seine Ceilnahme an der Erekutive, Repräsentantenhaus und Präsident.- X. Die Inkompatibilität von Reichstags- und Bundesrats-mitgliedschaft.- Artikel 9 Saß 2 als organisatorische Crennungs-Norm.- Die allgemeine und geschichtliche Bedeutung von Inkompatibilitäts-vorschriften.- Die Motive für das Streben nach Änderung des Artikel 9.- Der Eintritt einzelner Parlamentarier in den Bundesrat durch Artikel 9 nicht gehindert: der Wert solcher Eintritte.- Die Inkompatibilität notwendig für den Bundesrat als Reichs-Regierungskollegium und in seiner Gberhaus-Sunktion.- Artikel 9 als Schußwehr der Mittelstaaten gegen großpreußisch-kaiserliche Cendenzen, sowie als Schußwehr Preußens gegen mittel-staatliche Koalitionen, sowie endlich gegen eine Desorganisation des Reiches.- XI. Preußen und Deutschland.- Die Idee Preußen zu einem Reichslande zu machen.- Das Interesse der Mittelstaaten dies zu hindern.- Preußische Gpfer und Einrichtungen für seine Hegemonialstellung.- Die Bedeutung der Kollegialität des preußischen Staatsministeriumns: Beurteilung von Bismarcks Klagen; die Leitungsbefugnisse des Ministerpräsidenten; Notwendigkeit der Kollegialität im Reichs-und preußischen Interesse, für die preußische erste Kammer und auch für die Mittelstaaten.- XII. Die Hefahr eines Dualismus.- Bayerns Stellung im Reiche.- Hroßbayerische Cendenzen.- Ein bayerisches Elsaß weder im elsässischen noch im Reichs-Interesse gelegen.- Bedeutung eines preußischen Elsaß-Lothringen: Jolly 1870.- Schlußbetrachtung.- Der Bundesrat als unverrückbare festeste Hrundlage der Reichs-verfassung: verbürgt partikularen Reichtum und Einheit, aber ist mit konstitutionellem Ausbau im westlichen Sinne unvereinbar.- Notwendigkeit eines starken genossenschaftlichen Grganisations-baues: Dersagen des Reichstages und der Parteien.- Die Siktion der Identität von Dolk und Reichstag widerspricht unserer Heschichte und Eigenart: unheilvolle Solgen derDemokratisierung im parlamentarischen Sinne.- Bedeutung der außerparlamentarischen Grganisation der Hesellschaft.- Die Dorausseßungen des Bismarckischen Erbes.